Informationen zu den Liefernachweisen (Gelangensbestätigung)

Die Gelangensbestätigung bestätigt den Erhalt der Ware für steuerliche Zwecke.
Folgende Pflichtangaben müssen in einem Liefernachweis enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Abnehmers

  • Menge des Gegenstands der Lieferung und handelsübliche Bezeichnung (Inventarnummer des Fertigungsmittels)

  • Empfänger und Bestimmungsort

  • Monat des Erhalts des Gegenstands

  • Ausstellungsdatum der Bestätigung

  • Unterschrift des Abnehmers

Gelangensbestätigung Vorlage

Formular "Bestätigung über das Gelangen des Gegenstands einer innergemeinschaftlichen Lieferung" für BMW AG, München, mit Inventarnummern und Ausfüllhinweisen.