Welche Voraussetzungen gelten für eine Verlagerung?
Prozessuale Voraussetzungen
Steuerliche Voraussetzungen
Ein Verlagerungsantrag benötigt
einen bestätigten Status der Fertigungsmittel in orca, durch eine ABL oder Inventur.
Fertigungsmittel mit einer Rechnungsbuchung.
vollständige Fertigungsmittelangaben: Maße, Gewicht und (neu für Verlagerung) Zolltarifnummer. Zolltarifnummern sind über zolltarifnummern.de recherchierbar, ein Beispiel für eine Nummer ist die 82073010 für Presswerkzeuge zur Metallbearbeitung (Bereich 8207).
Bitte beachten Sie die Begründung und ggf. zusätzliche Maßnahmen bei einer Ablehnung. Es kann durchaus sein, dass zwar die Verlagerung der Fertigungsmittel im steuerlichen Sinne abgelehnt ist, das gesamte Vorhaben aber durchführbar ist, nur unter anderen Bedingungen (z.B. Neukauf).
Anträge sollen unbedingt auch bei einem negativen Vorprüfungsergebnis gestellt werden.
A. Grün heißt, die Verlagerung ist steuerrechtlicher Sicht nach Antragstellung automatisiert erteilt.
Beispiele für die BMW AG: innerhalb eines Landes, zwischen Ländern außerhalb der EU, in die EU rein oder aus EU raus.
B. Rot heißt, die Verlagerung ist steuerrechtlich aktuell nicht zulässig. Antrag wird zur Lösungsfindung an die Steuerabteilung geschickt und die Lösung mit Einkäufer und Lieferant abgestimmt.
Beispiel für die BMW AG: zwischen bestimmten EU-Ländern.
C. Schwarz heißt, die Verlagerung ist aus rechtlichen Gründen untersagt und darf nicht durchgeführt werden.
Beispiel für die BMW AG: nach China rein oder raus.
Bitte melden Sie Verlagerungen möglichst frühzeitig an, mindestens sechs Monate bei einem negativen Vorprüfungsergebnis.